Seelenheil Spengler – Ihr Weg zu mehr Lebensfreude und innerer Balance - ☎️ Telefon: 08331/ 6 90 97 43.
Psychologische Beratung & Lebenshilfe: Einzelcoaching oder Paarberatung bei Lebenskrisen im Allgäu.
Nach vorheriger Vereinbarung. In Notfällen auch kurzfristig. ☎️ Telefon: 08331/ 6 90 97 43 oder ✉ info@seelenheil-spengler.de.
Sie sind Selbstzahler mit folgenden Vorteilen:
Kurze Wartezeiten für einen Termin
keine Informationen an Krankenkassen oder Versicherungen, somit z. B. kein Ausschluss bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
häufigere Termine sind möglich, d. h. mehrmals die Woche, auch abends
keine Überweisung vom Arzt nötig
In akuten Notfällen oder Krisen müssen Sie nicht auf den nächsten Termin warten. Sie erhalten schnell Hilfe. In solchen Situationen ist es wichtig, sofort Unterstützung zu bekommen, damit Sie nicht allein sind und kompetente Hilfe erreichbar ist.
Der erste Schritt ist ganz einfach: Sie nehmen telefonisch Kontakt mit mir auf. Dabei können Sie kurz schildern, was Sie bewegt oder welche Themen Sie beschäftigen. Natürlich ist das unverbindlich und vertraulich.
Im ersten Termin (Einzel‑ oder Paarberatung) lernen wir uns persönlich kennen – entweder in meinem Beratungsraum, telefonisch oder per Videochat. Hier geht es darum, dass Sie sich wohlfühlen und ich Ihre Situation, Ihre Wünsche und Ziele besser verstehen kann.
Ich stelle mich kurz vor und erkläre Ihnen, wie ich arbeite, welche Methoden ich anwende und welche Rahmenbedingungen (z. B. Dauer und Häufigkeit der Sitzungen, Kosten, Schweigepflicht) gelten. Gleichzeitig erhebe ich wichtige Informationen zu Ihrer Person:
Wie es Ihnen gerade geht, wie Sie sich fühlen und wie Sie die aktuelle Situation erleben.
Was Sie mental belastet, welche Gedanken oder Sorgen Sie beschäftigen und ob körperliche Beschwerden (z. B. Schlafstörungen, Schmerzen, Anspannung) hinzukommen.
Wie Sie bisher mit Stress und Konflikten umgehen, welche Ressourcen und Stärken Sie bereits kennen.
Wie Ihr soziales Umfeld aussieht (z. B. Familie, Partnerschaft, Arbeitsumfeld) und ob bestimmte Beziehungen oder Rollen eine besondere Rolle spielen.
So können wir gemeinsam klären, wie die Beratung für Sie sinnvoll gestaltet werden kann, welche Methoden und Schwerpunkte passen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Organisatorische Fragen, wie Dauer und Häufigkeit der Sitzungen, Kosten und Terminplanung, besprechen wir ebenfalls im Erstgespräch.
In den folgenden Sitzungen arbeiten wir gemeinsam an Ihren Anliegen. Je nach Bedarf nutze ich verschiedene Methoden – Gespräche, Übungen, Visualisierungen oder kreative Techniken etc. –, die individuell auf Sie abgestimmt sind. Dabei begleite ich Sie einfühlsam und unterstütze Sie dabei, neue Perspektiven zu gewinnen und Lösungen zu entwickeln.
Nach einigen Sitzungen nehmen wir uns Zeit, um zu reflektieren, wie die Beratung für Sie wirkt. Wir besprechen, was Ihnen besonders hilft und ob wir den Fokus anpassen sollten. So stellen wir sicher, dass die Beratung optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt bleibt.
Wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Ziele erreicht zu haben oder die Beratung für den Moment abgeschlossen ist, besprechen wir den Abschluss. Gerne gebe ich Ihnen weitere Tipps und Strategien mit auf den Weg, wie Sie Ihre seelische Balance langfristig erhalten können. Selbstverständlich können Sie jederzeit wieder Kontakt aufnehmen, wenn Sie weitere Unterstützung wünschen.
Honorar:
Als Berater für seelische Balance stelle ich die Rechnung an Sie (bar oder per Überweisung). Das telefonische Erstgespräch ist kostenfrei.
Eine Gesprächs-Stunde (50 Minuten) - 75,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Im Betrag sind auch Vor- und Nachbereitung für Ihr Gespräch enthalten.
Wenn die Beratung eindeutig berufsbezogen ist, z.B. als Supervision oder Coaching im Rahmen der beruflichen Weiterbildung – dann kann unter Umständen ein Abzug als Werbungskosten (oder bei Selbständigen als Betriebsausgaben) möglich sein. Eine Übernahme durch die Krankenversicherung ist in der Regel nicht möglich.
Berater:
Berater üben ihren Beruf selbstständig aus. Grundlage der Tätigkeit ist ein Beratervertrag mit dem Klienten. Nach § 145 BGB ist ein Vertrag nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch eine entsprechende (= konkludente, schlüssige) Handlung zustande kommen. Berater schließen mit ihren Klienten Dienstleistungsverträge ab (§§ 611-630 BGB), erbringen zugesagte Leistungen, wie z. B. Bemühungen zur Verbesserung der seelischen Balance, im gegenseitigen Einvernehmen und dafür leistet der Klient eine Entschädigung (Honorar). Gemäß § 611 BGB unterliegt die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Berater und Klient. Grundsätzlich ist der Berater in der Berechnung seiner Honorare frei, da es keine rechtlich bindende Gebührenordnung wie für Ärzte gibt.
Wird die Vergütung bei Abschluss des Beratungs-Vertrages nicht besprochen, gilt sie gemäß § 612 BGB als vereinbart. Liegt keine Schätzung vor und lässt sich die Höhe der Vergütung nicht ermitteln, so gilt die übliche Vergütung als vereinbart (§ 612 Abs. 2). Die Höhe der regelmäßigen Vergütung bestimmt sich nach der Feststellung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).
Obwohl die Gewährung der Vergütung nicht vom Behandlungserfolg abhängig ist, haben Berater die Pflicht zu einer gewissenhaften fachlichen Begleitung unter Wahrung ihrer Aufklärungs- und Fürsorgepflichten.
Schweigepflicht:
Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Informationen von Ihnen werden vertraulich behandelt.
Sorgfaltspflicht:
Grundsätzlich besteht Verfahrens- bzw. Methoden-Freiheit, sofern die Voraussetzung dafür stets die Einhaltung der Sorgfaltspflicht ist. Gegenüber meinen Patienten bleibt die Sorgfaltspflicht stets gewahrt. D. h. es werden keine Verfahren angewendet, die Ihnen schaden könnten oder die den anerkannten Grundsätzen der Therapiekunst – dem so genannten Lege‑artis‑Prinzip – nicht entsprechen (§ 270 BGB). Das Lege‑artis‑Prinzip (lateinisch: „nach gesicherter Fachkunst“) besagt, dass ärztliche bzw. therapeutische Maßnahmen nach dem anerkannten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und bewährter Praxis durchgeführt werden müssen. Das bedeutet:
Es dürfen nur Verfahren eingesetzt werden, die nach aktuellem Fachwissen vertretbar sind.
Maßnahmen müssen dem Wohl des Patienten dienen und nicht schädlich sein.
Die Behandlung muss auf Kompetenz, Sorgfalt und einer sorgfältigen Abwägung der Vor‑ und Nachteile beruhen.
Im Rahmen der Beratung bzw. Therapie halte ich mich an diese Grundsätze, sodass alle angewendeten Methoden dem Lege‑artis‑Prinzip entsprechen und im Rahmen fachlicher Sorgfalt erfolgen.
Achtung:
Als Berater darf ich keine heilkundliche Psychotherapie anbieten, also keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandeln. Diese Tätigkeit ist gesetzlich den approbierten (staatlich zugelassenen) Psychotherapeut:innen und Heilpraktiker:innen für Psychotherapie vorbehalten.
Ich mache gerade eine Ausbildung zum Heilpraktiker, diese beinhaltet auch den Heilpraktiker für Psychotherapie. Wenn ich die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe und die staatliche Erlaubnis bekomme, darf ich Ihnen auch bei psychischen Störungen, die einen Krankheitswert haben, offiziell helfen. Bis dahin biete ich Ihnen eine seriöse Beratung und Unterstützung bei Ihren Lebensproblemen an, jedoch keine Behandlung von psychischen Krankheiten im rechtlichen Sinn. Obwohl ich das nötige Wissen habe, ist mir die heilkundliche Behandlung ohne die staatliche Erlaubnis gesetzlich nicht erlaubt, egal wie qualifiziert und erfahren ich bin.
Veränderung beginnt heute!
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf unter ☎️ Telefon: 08331/ 6 90 97 43 und lassen Sie uns gemeinsam an Ihren Zielen arbeiten – für mehr Klarheit, Stärke und Lebensfreude - für Ihre seelische Gesundheit.