Seelenheil Spengler – Ihr Weg zu mehr Lebensfreude und innerer Balance - ☎️ Telefon: 08331/ 6 90 97 43.
Termine:
Nach vorheriger Vereinbarung. In Notfällen auch kurzfristig.
Sie sind Selbstzahler mit folgenden Vorteilen:
Kurze Wartezeiten für einen Termin
keine Informationen an Krankenkassen oder Versicherungen, somit z. B. kein Ausschluss bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
häufigere Termine sind möglich, d. h. mehrmals die Woche, auch abends
keine Überweisung vom Arzt nötig
In akuten Notfällen oder Krisen müssen Sie nicht auf den nächsten Termin warten. Sie erhalten schnell Hilfe. In solchen Situationen ist es wichtig, sofort Unterstützung zu bekommen, damit Sie nicht allein sind und kompetente Hilfe erreichbar ist.
Ablauf:
Der erste Schritt ist ganz einfach: Sie nehmen telefonisch Kontakt mit mir auf. Dabei können Sie kurz schildern, was Sie bewegt oder welche Themen Sie beschäftigen. Natürlich ist das unverbindlich und vertraulich.
Im ersten Termin lernen wir uns persönlich kennen – entweder in meinem Beratungsraum, telefonisch oder per Videochat. Hier geht es darum, dass Sie sich wohlfühlen und ich Ihre Situation, Wünsche und Ziele besser verstehen kann. Wir besprechen, wie die Beratung aussehen kann und welche Methoden für Sie passend sind. Auch organisatorische Fragen, wie Dauer und Häufigkeit der Sitzungen, klären wir.
In den folgenden Sitzungen arbeiten wir gemeinsam an Ihren Anliegen. Je nach Bedarf nutze ich verschiedene Methoden – Gespräche, Übungen, Visualisierungen oder kreative Techniken etc. –, die individuell auf Sie abgestimmt sind. Dabei begleite ich Sie einfühlsam und unterstütze Sie dabei, neue Perspektiven zu gewinnen und Lösungen zu entwickeln.
Nach einigen Sitzungen nehmen wir uns Zeit, um zu reflektieren, wie die Beratung für Sie wirkt. Wir besprechen, was Ihnen besonders hilft und ob wir den Fokus anpassen sollten. So stellen wir sicher, dass die Beratung optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt bleibt.
Wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Ziele erreicht zu haben oder die Beratung für den Moment abgeschlossen ist, besprechen wir den Abschluss. Gerne gebe ich Ihnen weitere Tipps und Strategien mit auf den Weg, wie Sie Ihre seelische Balance langfristig erhalten können. Selbstverständlich können Sie jederzeit wieder Kontakt aufnehmen, wenn Sie weitere Unterstützung wünschen.
Honorar:
Als Berater für seelische Balance stelle ich die Rechnung an Sie (bar oder per Überweisung). Das telefonische Erstgespräch ist kostenfrei.
Eine Gesprächs-Stunde (50 Minuten) - 75,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Im Betrag sind auch Vor- und Nachbereitung für Ihr Gespräch enthalten.
Wenn die Beratung eindeutig berufsbezogen ist, z.B. als Supervision oder Coaching im Rahmen der beruflichen Weiterbildung – dann kann unter Umständen ein Abzug als Werbungskosten (oder bei Selbständigen als Betriebsausgaben) möglich sein. Eine Übernahme durch die Krankenversicherung ist in der Regel nicht möglich.
Berater:
Berater üben ihren Beruf selbstständig aus. Grundlage der Tätigkeit ist ein Beratervertrag mit dem Klienten. Nach § 145 BGB ist ein Vertrag nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch eine entsprechende (= konkludente, schlüssige) Handlung zustande kommen. Berater schließen mit ihren Klienten Dienstleistungsverträge ab (§§ 611-630 BGB), erbringen zugesagte Leistungen, wie z. B. Bemühungen zur Verbesserung der seelischen Balance, im gegenseitigen Einvernehmen und dafür leistet der Klient eine Entschädigung (Honorar). Gemäß § 611 BGB unterliegt die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Berater und Klient. Grundsätzlich ist der Berater in der Berechnung seiner Honorare frei, da es keine rechtlich bindende Gebührenordnung wie für Ärzte gibt.
Wird die Vergütung bei Abschluss des Beratungs-Vertrages nicht besprochen, gilt sie gemäß § 612 BGB als vereinbart. Liegt keine Schätzung vor und lässt sich die Höhe der Vergütung nicht ermitteln, so gilt die übliche Vergütung als vereinbart (§ 612 Abs. 2). Die Höhe der regelmäßigen Vergütung bestimmt sich nach der Feststellung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).
Obwohl die Gewährung der Vergütung nicht vom Behandlungserfolg abhängig ist, haben Berater die Pflicht zu einer gewissenhaften fachlichen Begleitung unter Wahrung ihrer Aufklärungs- und Fürsorgepflichten.
Schweigepflicht:
Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Informationen von Ihnen werden vertraulich behandelt.
Achtung:
Als Berater darf ich keine heilkundliche Psychotherapie anbieten, also keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandeln. Diese Tätigkeit ist gesetzlich den approbierten (staatlich zugelassenen) Psychotherapeut:innen und Heilpraktiker:innen für Psychotherapie vorbehalten.
Ich mache gerade eine Ausbildung zum Heilpraktiker. Wenn ich die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe und die staatliche Erlaubnis bekomme, darf ich Ihnen auch bei psychischen Störungen, die einen Krankheitswert haben, offiziell helfen. Bis dahin biete ich Ihnen eine seriöse Beratung und Unterstützung bei Ihren Lebensproblemen an, jedoch keine Behandlung von psychischen Krankheiten im rechtlichen Sinn. Obwohl ich das nötige Wissen habe, ist mir die heilkundliche Behandlung ohne die staatliche Erlaubnis gesetzlich nicht erlaubt, egal wie qualifiziert und erfahren ich bin.
Veränderung beginnt heute!
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf unter ☎️ Telefon: 08331/ 6 90 97 43 und lassen Sie uns gemeinsam an Ihren Zielen arbeiten – für mehr Klarheit, Stärke und Lebensfreude - für Ihre seelische Gesundheit.